Der Kirchenvorstand der Ev. Christuskirchengemeinde hat den Haushaltsplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Er endet mit einer Unterdeckung von ca. 90.000 €. Der größte Anteil im Haushaltsplan entfällt auf die Kindertagesstätte „Arche Noah“ mit ihren Angestellten im erzieherischen und organisatorischen Bereich. Die erheblichen Zuschüsse der Stadt Bad Vilbel sowie der Ev. Landeskirche zur Kindertagesstätte sind somit in der Gesamtsumme ebenso enthalten wie andere Drittmittel.
Ab dem 1. Januar 2019 wird im Bereich des Regionalverwaltungsverbandes Wetterau innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau EKHN das doppische Buchungssystem eingeführt. Die Kirchensynode der Gesamtkirche hatte diese Umstellung – nicht ohne erhebliche Bedenken – mehrheitlich beschlossen. Für die Gesamtkirche und die über 1000 Kirchengemeinden ist die Umstellung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Überlegungen für den ersten Haushalt der Ev. Christuskirchengemeinde im doppischen System wurde von Mitarbeitenden der Regionalverwaltung begleitet. „Trotzdem sind viele Punkte nach wie vor unklar“, so Pfr. Dr. Klaus Neumeier als Vorsitzender des Finanzausschusses der Kirchengemeinde. Zwar sei die Umstellung auch für die Mitarbeitenden in der Regionalverwaltung als kassenführende Stelle für die Kirchengemeinden eine große Herausforderung, aber, so Neumeier, es gebe ja aus anderen Regionen der Landeskirche bereits Erfahrungen, so dass nicht alle aktuellen Schwierigkeiten nachvollziehbar seien. Neumeier: „Wir müssen doch eigentlich nicht in jeder Region das Rad neu erfinden“. Die Unklarheiten beträfen beispielweise die Abrechnungsmodalitäten des Friedhofs.
Schwierig sei aber vor allem die in der Doppik vorgesehene Abschreibung von vor allem Gebäuden und die damit ermöglichte Substanzerhaltungsrücklage. Pfr. Dr. Neumeier sind die Fragen aus den Debatten in der Synode der Gesamtkirche vertraut: „So sinnvoll eine Rücklagenbildung für zukünftige Baumaßnahmen an Kirchen und Gemeindezentren ist, so unklar und schwierig sind viele konkrete Rahmenbedingungen der doppischen Abschreibungen.“ Insbesondere bei den kircheneigenen Kindertagesstätten gibt es nach Neumeiers Aussage sehr grundsätzliche Fragestellungen, „die sind zwar nicht neu, werden durch die Doppik aber noch offensichtlicher.“
Für die eigentliche kirchengemeindliche Arbeit bleibt das Kirchensteueraufkommen die wichtigste Einnahmegröße. Durch sie werden die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Pfarrerin und Pfarrer der Gemeinde finanziert. Auch die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Kirchen und Gemeindehäuser erfolgt durch die Kirchensteuermittel. Pfarrer Klaus Neumeier dankt daher als Vorsitzender des Finanzausschusses allen Mitgliedern der Gemeinde: „Nur durch die regelmäßigen Einnahmen der Kirchensteuern ist die Basis an Personal und Gebäuden für die kirchliche Arbeit gegeben. Nicht nur bei der Kita-Arbeit wird deutlich, wie sehr das alles einem Gemeinwesen wie Bad Vilbel zugute kommt.“
Angesichts der bekanntlich sehr umfangreichen Gemeindearbeit langen die Zuweisungen aus den Kirchensteuermitteln aber seit vielen Jahren nicht zur Finanzierung der eigentlichen Gemeindearbeit mit Gottesdiensten, Gruppen, Freizeiten, Chören und so weiter. Der Haushalt kann so nur durch Spenden, Rücklagenentnahmen und einen Zuschuss des Fördervereins aufgestellt werden. Klaus Neumeier: „Die intensive und breit gefächerte Arbeit in unserer Gemeinde ist nur durch diese Förderungen und Spenden möglich. Auch die zusätzlichen Personalkosten der Referentenstelle, der Gemeindepädagogin und des Kirchenmusikers sowie einige nebenamtliche Honorare werden vollständig vom Förderverein und seinen über 100 Spenderinnen und Spendern getragen.“
Der Kirchenvorstand hat bei seinen Haushaltsberatungen diese außerordentlich lebendige Gemeindearbeit gewürdigt. „Dass dies so möglich ist, ist ein ganz großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit und alles andere als selbstverständlich“, so Pfarrer Dr. Klaus Neumeier nach der Kirchenvorstandssitzung. Zugleich wies er darauf hin, dass aufgrund natürlicher Fluktuation immer neu Spenderinnen und Spender geworben werden müssten. „Es ist auch noch immer nicht allen bewusst, dass monatliche Spenden an den Förderverein per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag voll von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können.“
Wesentliche Schwerpunkte des Haushaltsplanes sind die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, hier vor allem die Gemeindezeitung „ZACK“, die sechs Mal im Jahr kostenlos an die Gemeindemitglieder verteilt wird. Selbst wenn die Verteilung ehrenamtlich vorgenommen wird, sind die Druckkosten doch ein erheblicher Ausgabenfaktor. Daneben ist die Unterstützung und Förderung der rund 300 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein besonderes Anliegen der Gemeinde, das sich auch in der Aufstellung des Haushaltsplanes widerspiegelt.
Der Haushaltsplan 2019 liegt für alle Gemeindemitglieder vom 15.12.-22.12.2018 zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro zur Einsicht aus.