Evangelische Christuskirchengemeinde 
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Konfirmation - Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

 

1.       Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?

2.       Ist der Unterricht in einer anderen Gemeinde/Pfarrbezirk möglich?

3.       Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

4.       Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?

5.       Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

6.       Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?

7.       Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

8.       Was soll man zur Konfirmation schenken?

9.       Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

10.          Konfirmation als Erwachsener 

 

 1.      Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich.

 

 2.      Ist der Unterricht in einer anderen Gemeinde oder Pfarrbezirk möglich?

Die drei Bad Vilbeler Pfarrbezirke der Christuskirchengemeinde (Süd - Mitte - Nord) haben einen gemeinsamen Konfirmandenunterricht.

Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in der Gemeinde zur Konfirmandenstunde geht, in der Sie wohnen. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind, und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in eine andere Gemeinde zu schicken, so sprechen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin an.

 

 3.      Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will muss aber in der Regel konfirmiert sein.

 

 4.      Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Vorkonfirmandenjahres getauft. 

 

 5.      Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen,  Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

 

 6.      Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?

Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. Besprechen Sie die Frage am besten mit Ihrem Kind oder bei einem Elternabend mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

 

 7.      Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Da das Fotografieren und vor allem das damit verbundene rumlaufen in der Kirche dem festlichen Charakter des Gottesdienstes entgegen steht,  besteht die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

  

 8.      Was soll man zur Konfirmation schenken?

Am weitesten verbreitet ist es Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon kaufen, was sie möchten. Aber auch ein Buch, ein Schmuckstück oder eine CD ist möglich. Besser noch: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen. 

 

 9.      Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

 

 10.    Konfirmation als Erwachsener

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht erfragen Sie bitte bei Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

 

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